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   OLG Hamm, 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00   

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OLG Hamm, 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 (https://dejure.org/2001,24177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 (https://dejure.org/2001,24177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Februar 2001 - 3 Ss OWi 1209/00 (https://dejure.org/2001,24177)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 13.12.2001 - 3 Ss OWi 960/01

    Auslegung , Geschwindigkeitsüberschreitung, Messung durch Nachfahren,

    Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich zur Nachtzeit, ist neben den allgemeinen Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Verwertbarkeit solcher Geschwindigkeitsmessungen (vgl. insoweit Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 3 StVO Rdnr. 62) zusätzlich zu berücksichtigen, dass durch die dann herrschenden Beleuchtungsverhältnisse in der Regel die Überprüfung, ob ein gleichbleibender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird, erheblich erschwert ist (Senatsbeschluss vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 OLG Hamm - Senatsbeschluss vom 03.02.1998 - 3 Ss OWi 69/98 - Senatsbeschluss vom 20.02.1996 - 3 Ss OWi 49/96 - OLG Hamm VRS 96, 458, 459; OLG Hamm DAR 1998, 75, 76; OLG Hamm MDR 1998, 155, 156; OLG Düsseldorf NZV 1999, 138, 139).

    Insoweit wäre zumindest die Feststellung erforderlich gewesen, dass sich die Beamten etwa an den Leitpfosten an der rechten Seite - oder an der linken Seite - der BAB orientiert hätten (vgl. Senat, Beschluss vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 OLG Hamm - OLG Hamm (2. Senat), VRS 96, 458, 459 und MDR 1998, 155, 156 sowie DAR 1998, 75, 76).

  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 3 Ss OWi 98/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Nachtzeit; Messung durch Nachfahren;

    Danach muss der Tatrichter bei einer durch Nachfahren zur Nachtzeit gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung über die allgemeinen Grundsätze zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren hinaus zusätzlich Feststellungen dazu treffen, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren und ob bei den zur Nachtzeit regelmäßig schlechteren Sichtverhältnissen der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Lichtquellen aufgehellt und damit ausreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte (vgl. Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., Rdnr. 62 zu § 3 StVO, Senatsbeschluss vom 27. Februar 2001 - 3 Ss OWi 1209/00 m.w.N. - Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 12. Oktober 1999 - 4 Ss OWi 610/99 - und des 2. Senats vom 13. März 2003 - 2 Ss OWi 201/03 (NStZ-RR 04, 26).

    Bei einem Abstand von 100 m kann aber unter Berücksichtigung der Reichweite des Abblendlichts nicht ohne besondere Feststellungen davon ausgegangen werden, dass allein durch die Scheinwerfer des nachfolgenden Polizeifahrzeugs das vorausfahrende Fahrzeug so aufgehellt worden ist, dass ein gleichbleibender Abstand hinreichend sicher erfasst und geschätzt werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 - Beschluss des 4. Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 12. Oktober 1999 - 4 Ss OWi 610/99 - 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm VRS 96, 458).

  • OLG Hamm, 26.06.2003 - 3 Ss OWi 309/03

    Ordnungswidrigkeitentatbestand, Fehlen, Lücke; Urteilsgründe, Nachfahren,

    Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich allerdings zur Nachtzeit, ist neben den allgemeinen Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Verwertbarkeit solcher Geschwindigkeitsmessungen (vgl. insoweit Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rdz. 62) zusätzlich zu berücksichtigen, dass durch die dann herrschenden Beleuchtungsverhältnisse in der Regel die Überprüfung, ob ein gleichbleibender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird, erheblich erschwert ist (Senatsbeschlüsse vom 17.06.2003 3 Ss Owi 1073/03 -, vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 -, vom 03.02.1998 - 3 Ss OWi 69/98 und vom 20.02.1996 - 3 Ss OWi 49/96 - OLG Hamm VRS 96, 458, 459; OLG Hamm DAR 1998, 75, 76; OLG Hamm MDR 1998, 155, 156; OLG Düsseldorf NZV 1999, 138, 139).
  • OLG Hamm, 26.06.2003 - 3 Ss 0Wi 309/03

    Ordnungswidrigkeitentatbestand, Fehlen, Lücke; Urteilsgründe, Nachfahren,

    Erfolgt die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren und Tachometervergleich allerdings zur Nachtzeit, ist neben den allgemeinen Vorgaben der obergerichtlichen Rechtsprechung für die Verwertbarkeit solcher Geschwindigkeitsmessungen (vgl. insoweit Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 3 StVO Rdz. 62) zusätzlich zu berücksichtigen, dass durch die dann herrschenden Beleuchtungsverhältnisse in der Regel die Überprüfung, ob ein gleichbleibender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird, erheblich erschwert ist (Senatsbeschlüsse vom 17.06.2003 3 Ss Owi 1073/03 -, vom 27.02.2001 - 3 Ss OWi 1209/00 -, vom 03.02.1998 - 3 Ss 0Wi 69/98 und vom 20.02.1996 - 3 Ss 0Wi 49/96 - OLG Hamm VRS 96, 458, 459; OLG Hamm DAR 1998, 75, 76; OLG Hamm MDR 1998, 155, 156; OLG Düsseldorf NZV 1999, 138, 139).
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